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Channel: Internationale Zuständigkeit – Anwalt Hannover: horak . Rechtsanwälte, Georgstr. 48, 30159 Hannover, Fon: 0511/357 356-0, Fax: 0511/357 356-29
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Unberechtigte Namensanmaßung nach § 12 Satz 1 Alt. 2 BGB liegt vor, wenn jemand unbefugt den Namen einer Gebietskörperschaft als Domain sichert – berlin.com

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Eine unberechtigte Namensanmaßung nach § 12 Satz 1 Alt. 2 BGB liegt vor, wenn ein Dritter, der kein Recht zur Namensführung hat, unbefugt den gleichen Namen wie der Namensträger gebraucht, dadurch  eine Zuordnungsverwirrung eintritt und schutzwürdige Interessen des Berechtigten verletzt werden, was im Falle des Namens einer Gebietskörperschaft in einer second level domain regelmässig bejaht werden […]

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