a) Nimmt ein Betroffener den Betreiber einer Internet-Suchmaschine mit Such-wortergänzungsfunktion auf Unterlassung der Ergänzung persönlichkeits-rechtsverletzender Begriffe bei Eingabe des Namens des Betroffenen in An-spruch, setzt die Haftung des Betreibers die Verletzung zumutbarer Prüf-pflichten voraus. b) Der Betreiber ist grundsätzlich erst verantwortlich, wenn er Kenntnis von der rechtswidrigen Verletzung des Persönlichkeitsrechts erlangt. c) Weist ein Betroffener […]
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